Marktordnung für den „Weihnachtszauber“ 2023, in Höhr-Grenzhausen
1. Veranstalter ist „Pro Höhr-Grenzhausen“ e.V., Stadt Höhr-Grenzhausen
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
2. Teilnehmer
Teilnehmen können alle Gewerbebetriebe, Vereine, Institutionen wie
Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen und Privatpersonen, welche sich innerhalb der Anmeldefrist für den „Weihnachtszauber “ fristgerecht angemeldet haben.
Evt. Zu- oder Absagen bezüglich der Teilnahme, obliegt dem Veranstalter.
3. Standgebühren
Alle Teilnehmer erhalten nach ihrer Anmeldung eine Rechnung für Stand-, Miet – u. Kautionsgebühren. Nach Zahlung innerhalb der gesetzten Frist , ist die Teilnahme der Anmeldung verbindlich.
Kosten 2022 für
Hütte / Zelt ohne Verpflegung: kostenlos
Hütte/ Zelt mit Verpflegung: 130,00 €
incl. 1 Stromanschluss 220V / max. 3000W
je weiterer 220V / 3000 W – Anschluss 20,00 €
Spülgeld/ Gläserleihgebühr: 30,00 € pauschal
Hüttenpfand: 50,00 €
Die Einteilung und Vergabe der Hütten sowie sonstige Standplätze (Pagodenzelte) und Sonderregelungen trifft der Veranstalter.
4. Marktzeit : Samstag: 14:00 – 22:00 Uhr
Die Teilnahme aller Mitwirkenden ist während der Marktzeit verpflichtend.
5. Auf -u. Abbau
Schlüsselvergabe der Hütten erfolgt am Samstag um 09:00 Uhr
Aufbau : Hütten 09:00 – 10:00 Uhr Zelte 08:00 – 11:00 – 13:00 fertig
Abbau : nach Marktende, 22:00 Uhr
Hüttenabnahme und Schlüsselrückgabe Samstag 23:00 Uhr
Die Hütten werden mit Hilfe der Mitarbeiter des Bauhofs, geöffnet u. geschlossen.
6. Ausweispflicht
Name und Geschäftsanschrift müssen an den Hütten deutlich angebracht werden sowie angemeldete Verkaufsprodukte.
7. Dekoration
Jeder Marktteilnehmer hat die Pflicht, seine Hütte / Zelt, weihnachtlich zu schmücken.
Tannenbäume und Zweige werden kostenlos und zentral zur Verfügung gestellt.
Jede Hütte/Zelt erhält eine Frontbeleuchtung.
Weitere Beleuchtung durch Lichterketten (LED ), innen u. außen,
sowie Dekoration, Innenausstattung der Hütten mit Tischen od. sonstigem
obliegt dem Teilnehmer.
KERZENSCHEIN – WECKGLÄSER – SAND – KERZEN
8. Stromversorgung
Um eine optimale Stromversorgung zu gewährleisten, benötigen wir von jedem Stand eine genaue Auflistung der Geräte mit ihren Verbrauchswerten in KW.
Jeder Hütte/ Zelt steht ein separater Anschluss mit 220 V zur Verfügung.
Pro Leitung ist ein maximaler Verbrauch von 3000 W gewährleistet.
Weitere 220V/3000 W Zuleitungen können kostenpflichtig gebucht werden.
Jeder „Mieter“ muss eine 25 m Kabeltrommel mitbringen.
Für jeden weiteren benötigten Stromanschluss muss ebenfalls eine zusätzliche Kabeltrommel mitgebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Kabeltrommeln komplett abgewickelt werden.
Eine weitere Unterverteilung innerhalb der Hütte obliegt dem Betreiber.
Es sind keine elektrischen Heizöfen, Strahler oder Lüfter,
zum Beheizen der Stände gestattet!!!
9. Schankerlaubnis / Gestattung
Durch den Veranstalter wird eine gesammelte Anmeldung der Schankerlaubnis für den „Weihnachtszauber“, beim Ordnungsamt beantragt.
Dazu ist der einzelne „Antrag auf Gestattung“ im Vorfeld dem Veranstalter ausgefüllt auszuhändigen.
Bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken ist die Lebensmittel-Hygieneverordnung unbedingt einzuhalten. Für die Kenntnisse und Einhaltung der Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ferner ist das Jugendschutzgesetz zu beachten.
10. Reinigung / Müllentsorgung
Für die Reinigung und Müllentsorgung der Hütten, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Bei Verpflegungsständen ist auf ausreichende Müllbehälter zu achten.
11. Gasgrill / Gaskocher o.ä.
Es dürfen nur ordnungsgemäße und zugelassenen Gasgeräte benutzt werden. Alle Stände, welche Gas -, Kochgeräte verwenden müssen vor Ort eine Löschdecke u. Feuerlöscher bereithalten.
Ein Hinweisschild für Löschmittel ist gut sichtbar von außen an dem Stand anzubringen.
12. Toiletten
Durch den Veranstalter wird ein Toilettenwagen aufgestellt.
Die Betreiber von Getränkeständen werden angehalten, auf die Toilettenanlagen hinzuweisen.
Für die Marktbetreiber wird ein separates Personal-WC bekannt gegeben.
13. Verkauf von Glühwein / Punsch / Heißgetränke
Der Verkauf von Heißgetränken, jeglicher Art, ist nur in den, durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten, einheitlichen Glasbechern gestattet. Es sind keine Einwegbecher gestattet.
Die Glasgröße beinhaltet 0,2 l
Die Gläser werden an den zentralen Spülstationen gegen ein Glaspfand von 2,00 € ausgegeben. Das Pfand ist an den Kunden weiterzugeben.
Schmutzige Gläser werden gegen gespülte Gläser an den Spülstationen während des Marktbetriebes getauscht.
Bei Marktende werden die Gläser wieder gegen Pfandgeld zurückgenommen.
Verkaufspreisvorgaben
für folgende Produkte sind einheitliche Markt mindest, – VK – Preise festgelegt
Glühwein 3,00 €
Glühwein mit Schuß ( Amaretto, Rum, o.ä.) 3,50 €
Kinderpunsch, heißer Apfelsaft, o.ä. 1,50 €
jeweils zzgl. Glaspfand 2,00 €
Es sind keine Einwegbecher gestattet.
14. Verkauf von Bier u. sonstigen alkoholischen Getränken
Der Verkauf von Bier ist nur in gezapfter Form gestattet.
Die Abgabe von Flaschenbier jeglicher Art und Popp Up ist nicht gestattet.
— Auch nicht für den eigenen Bedarf —
Der Ausschank ist nur in klaren, bepfandeten Mehrwegbechern bzw. Gläsern gestattet.
15. Werbung / Programm / Musik
Die Bewerbung und Programmgestaltung des Marktes in der Presse durch den Veranstalter, der Stadt Höhr-Grenzhausen, des QM und der Zweiten Heimat. Plakate zur Bewerbung werden zur Verfügung gestellt.
Festliche Beleuchtung des Marktplatzes durch die „Zweite Heimat“.
Auf – u. Abbau der Hütten sowie das Aufstellen großer Tannenbäume, Beleuchtung und sicherstellen von Strom-u. Wasserversorgung wird durch den Bauhof der Stadt Höhr- Grenzhausen durchgeführt.
Ferner wird durch den Veranstalter für eine einheitlich, musikalische Marktbeschallung gesorgt. Eine Einzelbeschallung der Stände ist nicht gestattet.
16. Straßenführung / Sperrung / Parkplatz –
Regelung durch das Ordnungsamt / örtl. Verkehrsbehörde
„Der Töpferplatz wird im unteren Bereich (1. Einfahrt von der Rathausstraße kommend, Bereich wird mit Absperrband kenntlich gemacht) ab Mittwoch den 06.12. ab 7.00 Uhr gesperrt. Die vollständige Sperrung des Töpferplatzes erfolgt ab Donnerstag den 07.12. ab 7.00 Uhr.“
Die Töpferstraße sowie die Schulstraße, ab der Turnhalle, wird im Bereich des Marktes für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt. Ein Befahren der Marktzone während des Marktes ist nicht gestattet.
Als zusätzliche Parkmöglichkeit für die Teilnehmer, wird der Schulhof der Goethe Grundschule zur Verfügung gestellt.
Im Interesse einer ordentlichen und harmonischen Abwicklung des „Weihnachtszaubers“ bitten wir, die genannten Punkte unbedingt zu beachten. Sollten höhere Gewalt oder unvorhersehbare Weltereignisse zu einer Absage des „Weihnachtszaubers“ führen, bestehen gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche.
Guido Kröff
1. Vors. Pro – Höhr-Grenzhausen
Stand: 27.11.2023