Marktordnung

              Marktordnung für den „Weihnachtszauber“ 2023, in Höhr-Grenzhausen

1.           Veranstalter ist „Pro Höhr-Grenzhausen“ e.V., Stadt Höhr-Grenzhausen

              Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

2.           Teilnehmer

              Teilnehmen können alle Gewerbebetriebe, Vereine, Institutionen wie

              Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen und Privatpersonen, welche sich innerhalb der Anmeldefrist für den „Weihnachtszauber “ fristgerecht angemeldet            haben.

              Evt.  Zu- oder Absagen bezüglich der Teilnahme, obliegt dem Veranstalter.

3.           Standgebühren

              Alle Teilnehmer erhalten nach ihrer Anmeldung eine Rechnung für Stand-,          Miet – u. Kautionsgebühren. Nach Zahlung innerhalb der gesetzten Frist , ist die    Teilnahme der Anmeldung verbindlich.

              Kosten 2022 für

              Hütte / Zelt ohne Verpflegung:                                         kostenlos

              Hütte/ Zelt mit Verpflegung:                                             130,00 €

              incl. 1 Stromanschluss 220V / max. 3000W

              je weiterer 220V / 3000 W – Anschluss                          20,00 €

              Spülgeld/ Gläserleihgebühr:                                             30,00 €          pauschal

              Hüttenpfand:                                                                        50,00 €

              Die Einteilung und Vergabe der Hütten sowie sonstige Standplätze                                     (Pagodenzelte) und Sonderregelungen trifft der Veranstalter.

4.           Marktzeit :    Samstag: 14:00 – 22:00 Uhr                   

              Die Teilnahme aller Mitwirkenden ist während der Marktzeit verpflichtend.

5.           Auf -u. Abbau

              Schlüsselvergabe der Hütten erfolgt am Samstag um 09:00 Uhr

              Aufbau : Hütten 09:00 – 10:00 Uhr  Zelte  08:00 – 11:00  – 13:00 fertig            

              Abbau :  nach Marktende, 22:00 Uhr

              Hüttenabnahme und Schlüsselrückgabe Samstag 23:00 Uhr

              Die Hütten werden mit Hilfe der Mitarbeiter des Bauhofs, geöffnet u. geschlossen.

6.           Ausweispflicht

              Name und Geschäftsanschrift müssen an den Hütten deutlich angebracht           werden sowie angemeldete Verkaufsprodukte.

7.           Dekoration

              Jeder Marktteilnehmer hat die Pflicht, seine Hütte / Zelt, weihnachtlich zu            schmücken.

              Tannenbäume und Zweige werden kostenlos und zentral zur Verfügung gestellt.

              Jede Hütte/Zelt erhält eine Frontbeleuchtung.

              Weitere Beleuchtung durch Lichterketten (LED ), innen u. außen,

              sowie Dekoration, Innenausstattung der Hütten mit Tischen od. sonstigem

              obliegt dem Teilnehmer.

              KERZENSCHEIN – WECKGLÄSER – SAND – KERZEN

8.           Stromversorgung

              Um eine optimale Stromversorgung zu gewährleisten, benötigen wir von    jedem Stand eine genaue Auflistung der Geräte mit ihren Verbrauchswerten        in KW.

              Jeder Hütte/ Zelt steht ein separater Anschluss mit 220 V zur Verfügung.

              Pro Leitung ist ein maximaler Verbrauch von 3000 W gewährleistet.

              Weitere 220V/3000 W Zuleitungen können kostenpflichtig gebucht werden.

               Jeder „Mieter“ muss eine 25 m Kabeltrommel mitbringen.

              Für jeden weiteren benötigten Stromanschluss muss ebenfalls eine zusätzliche Kabeltrommel mitgebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die   Kabeltrommeln komplett abgewickelt werden.

              Eine weitere Unterverteilung innerhalb der Hütte obliegt dem Betreiber.

              Es sind keine elektrischen Heizöfen, Strahler oder Lüfter,

              zum Beheizen der Stände gestattet!!!

9.           Schankerlaubnis / Gestattung

              Durch den Veranstalter wird eine gesammelte Anmeldung der Schankerlaubnis für       den „Weihnachtszauber“, beim Ordnungsamt beantragt.

              Dazu ist der einzelne „Antrag auf Gestattung“ im  Vorfeld dem Veranstalter         ausgefüllt auszuhändigen.

              Bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken ist die         Lebensmittel-Hygieneverordnung unbedingt einzuhalten. Für die Kenntnisse und          Einhaltung der Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

              Ferner ist das Jugendschutzgesetz zu beachten.       

10.        Reinigung / Müllentsorgung

            Für die Reinigung und Müllentsorgung der Hütten, ist jeder Teilnehmer    selbst verantwortlich.

            Bei Verpflegungsständen ist auf ausreichende Müllbehälter zu achten.

11.      Gasgrill / Gaskocher o.ä.

            Es dürfen nur ordnungsgemäße und zugelassenen Gasgeräte benutzt     werden. Alle Stände, welche Gas -, Kochgeräte verwenden müssen vor Ort        eine Löschdecke u. Feuerlöscher bereithalten.

            Ein Hinweisschild für Löschmittel ist gut sichtbar von außen an dem          Stand anzubringen.

12.      Toiletten

            Durch den Veranstalter wird ein Toilettenwagen aufgestellt.

            Die Betreiber von Getränkeständen werden angehalten, auf die                 Toilettenanlagen hinzuweisen.

            Für die Marktbetreiber wird ein separates Personal-WC bekannt gegeben.

13.      Verkauf von Glühwein / Punsch / Heißgetränke

            Der Verkauf von Heißgetränken, jeglicher Art, ist nur in den, durch den     Veranstalter zur Verfügung gestellten, einheitlichen Glasbechern         gestattet.       Es sind keine Einwegbecher gestattet.

            Die Glasgröße beinhaltet 0,2 l

            Die Gläser werden an den zentralen Spülstationen gegen ein Glaspfand von      2,00 €  ausgegeben. Das Pfand ist an den Kunden weiterzugeben.

            Schmutzige Gläser werden gegen gespülte Gläser an den Spülstationen während des Marktbetriebes getauscht.

            Bei Marktende werden die Gläser wieder gegen Pfandgeld zurückgenommen.

Verkaufspreisvorgaben

            für folgende Produkte sind einheitliche Markt mindest, – VK – Preise             festgelegt

            Glühwein                                                                             3,00 €

            Glühwein mit Schuß ( Amaretto, Rum, o.ä.)             3,50 €

            Kinderpunsch, heißer Apfelsaft, o.ä.                          1,50 €

            jeweils zzgl. Glaspfand                                                   2,00 €

            Es sind keine Einwegbecher gestattet.

14.      Verkauf von Bier u. sonstigen alkoholischen Getränken

            Der Verkauf von Bier ist nur in gezapfter Form gestattet.

            Die Abgabe von Flaschenbier jeglicher Art und Popp Up ist nicht    gestattet.

            — Auch nicht für den eigenen Bedarf —

            Der Ausschank ist nur in klaren, bepfandeten Mehrwegbechern bzw. Gläsern     gestattet.

15.      Werbung / Programm / Musik

            Die Bewerbung und Programmgestaltung des Marktes in der Presse durch         den Veranstalter, der Stadt Höhr-Grenzhausen, des QM und der Zweiten        Heimat. Plakate zur Bewerbung werden zur Verfügung gestellt.

            Festliche Beleuchtung des Marktplatzes durch die „Zweite Heimat“.

            Auf – u. Abbau der Hütten sowie das Aufstellen großer Tannenbäume,     Beleuchtung und sicherstellen von Strom-u. Wasserversorgung wird durch     den Bauhof der Stadt Höhr- Grenzhausen durchgeführt.

            Ferner wird durch den Veranstalter für eine einheitlich, musikalische         Marktbeschallung gesorgt. Eine Einzelbeschallung der Stände ist nicht gestattet.

16.      Straßenführung / Sperrung / Parkplatz –

            Regelung durch das Ordnungsamt / örtl. Verkehrsbehörde

„Der Töpferplatz wird im unteren Bereich (1. Einfahrt von der Rathausstraße kommend, Bereich wird mit Absperrband kenntlich gemacht) ab Mittwoch den 06.12. ab 7.00 Uhr gesperrt. Die vollständige Sperrung des Töpferplatzes erfolgt ab Donnerstag den 07.12. ab 7.00 Uhr.“

            Die Töpferstraße sowie die Schulstraße, ab der Turnhalle, wird im Bereich des Marktes für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt. Ein Befahren der Marktzone während des Marktes ist nicht gestattet.

            Als zusätzliche Parkmöglichkeit für die Teilnehmer, wird der Schulhof der            Goethe Grundschule zur Verfügung gestellt.

            Im Interesse einer ordentlichen und harmonischen Abwicklung des             „Weihnachtszaubers“ bitten wir, die genannten Punkte unbedingt zu         beachten. Sollten höhere Gewalt oder unvorhersehbare Weltereignisse zu       einer Absage des „Weihnachtszaubers“ führen, bestehen gegenüber dem           Veranstalter keine Ansprüche.

              Guido Kröff

              1. Vors. Pro – Höhr-Grenzhausen

              Stand: 27.11.2023