In den vergangenen zwei Wochen hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich durch einen Einkauf bei 26 Gewerbetreibenden in der Verbandsgemeinde ihr Glückslos für die Losaktion „HEIMAT SHOPPEN“ zu sichern. Bei strahlendem Wetter wurden schließlich auf dem „Tag der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr Höhr-Grenzhausen die glücklichen Gewinner aus insgesamt rund 3.000 eingegangenen Losen ermittelt. Nach einigen einleitenden Worten führte der 1. Vorsitzende von Pro Höhr-Grenzhausen e.V. durch die Auslosung.
Drei Glücksfeen aus dem Publikum halfen dabei, die Lose aus der eigens angefertigten Lego-Lostrommel zu ziehen und die Gewinner bekannt zu geben. Da leider nicht alle Gewinner anwesend waren, wurden einige bereits telefonisch benachrichtigt. Alle, die telefonisch nicht erreicht werden konnten, finden hier ihre Losnummer. Bitte wenden Sie sich an Frau Bensing von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH unter der Telefonnummer 02624/94730.
Wir bedanken uns herzlich bei allen teilnehmenden Geschäften und Kunden für ihre Unterstützung, die zum Erfolg dieser Losaktion beigetragen hat!
Gewinner – Losnummern
3007
930
12368
10548
6191
1038
1104
6254
116
5690
1140
9904
1026
3708
6267
1431
10502
9679
2929
4244
2803
6517
14082
2774
2835
10793
9962
9639
1011
3565
7261
3763
14167
5854
5249
2784
9327
7252
2805
3014
9602
959
925
9505
7317
10155
137
5732
3011
14270
10138
14096
9854
14339
1020
5057
9330
6010
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Gewerbeverein Pro Höhr-Grenzhausen e.V. bietet eine Verlosung an. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel bzw. Verlosung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.
1. Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels sind:
Gewerbeverein Pro Höhr-Grenzhausen e.V.
Rathausstraße 34
56203 Höhr-Grenzhausen
02624/4414
Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren.
b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum vom 26. August 2024 bis zum 05. September 2024 möglich.
c) Die Teilnahme ist kostenlos. Vorausgesetzt ist der Einkauf mit einem Mindestwert von 15,-€ in einem der teilnehmenden Geschäfte.
d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
e) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. Durchführung und Abwicklung
a) Der Gewinn beinhaltet ein Präsentkorb der Firma REWE, Gutscheine und Sachwerte der teilnehmenden Geschäfte.
b) Die Aktion startet am Montag, den 26. August 2024 und endet am Donnerstag den 05. September 2024 mit Ladenschluss.
c) Der Gewinner wird am Sonntag den 08. September 2024 um 16 Uhr im Rahmen des „Tag der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr Höhr-Grenzhausen aus einer extra angefertigten Lostrommel gezogen.
d) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
4. Ausschluss der Teilnahme
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, dass nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
8. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.
Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:
Gewerbeverein Pro Höhr-Grenzhausen e.V.
Rathausstraße 34
56203 Höhr-Grenzhausen
02624/4414
Wenn Sie am Gewinnspiel des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:
- Vor- und Nachname, sowie entsprechende Anrede
- Ihre Postanschrift
- Ihre E-Mailadresse
- Ihre Telefonnummer
Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes genutzt. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übergeben wurde.
Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.
Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unterwww.pro-hoehr-grenzhausen.de/datenschutz.
9. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
10. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).
c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt